
§ 1 Anwendbares Recht
1. Soweit schriftlich nicht anders vereinbart, gelten künftig ausschließlich unsere nachstehenden Bedingungen für die mit uns geschlossenen Verträge bzw. durch uns erbrachte Leistungen. Unsere früheren Bedingungen verlieren damit ihre Gültigkeit.
2. Etwaige abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelangen auch dann nicht zur Anwendung, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Insofern gelten unsere Bedingungen auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen an den Kunden vorbehaltlos erbringen.
3. Unsere Bedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für unsere zukünftigen Lieferungen und Leistungen auch dann, wenn wir auf ihre Geltung nicht nochmals ausdrücklich verweisen.
4. Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.
5. Für sämtliche mit uns geschlossenen Verträge sowie durch uns erbrachte Leistungen gilt im Übrigen das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 2 Zustandekommen von Verträgen
1. Unsere Angebote, Preise und sonstige Aussagen sind stets freibleibend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart oder angegeben wurde.
2. Als Angebot zu wertende Bestellungen des Kunden gelten erst dann als angenommen, wenn dies von uns schriftlich, per Telefax, per E-Mail, durch Auslieferung der Ware oder mittels Übersendung einer Rechnung bestätigt wird. Im Übrigen behalten wir uns das Recht vor, von einer bereits erfolgten Auftragsannahme binnen acht Tagen zurückzutreten.
3. Jegliche Maßangaben in durch uns zur Verfügung gestellten Unterlagen wie z.B. über Abbildungen, Zeichnungen etc. sind circa-Angaben, es sei denn sie werden dort ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Änderungen in der Warenbeschaffenheit, die nach Grundsatz von Treu und Glauben als für den Vertragsabschluss unwesentlich anzusehen sind, sind zulässig. Ausdrücklich vorbehalten sind aus technischen Gründen erforderliche, unwesentliche Änderungen und/oder technische Verbesserungen.
§ 3 Preise
1. Mangels anderweitiger Angaben verstehen sich sämtliche durch uns vorgegebenen Preise in Euro ab Lager, ohne Verpackung, Fracht oder Porto. Hinzu tritt ferner die Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe.
2. Soll die Lieferung auf Veranlassung des Kunden später als vier Monate nach Vertragsschluss vorgenommen werden oder kann sie infolge Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, erst nach diesem Zeitraum vorgenommen werden, sind wir berechtigt, anstelle des vereinbarten Preises den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis zu berechnen.
3. Preisgleitklausel: Bei Nachweis extremer Preisänderungen durch die Hersteller von mehr als 3% gegenüber dem Preisstand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses können die Preise durch den Auftragnehmer mit einer Vorlaufzeit von 4 Wochen nach schriftlicher Mitteilung angepasst werden.
§ 4 Lieferung
1. In allen Fällen ist die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten.
2. Innerhalb eines vereinbarten Lieferzeitraums erfolgt die Lieferung nach unserer Wahl. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, die bei uns, unseren Vorlieferanten sowie durch uns eingesetzte Dritte eintreten und die Lieferung unmöglich machen oder übermäßig erschweren (z.B. mangelnde Transportmöglichkeiten) sind wir für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von der Lieferpflicht entbunden, und zwar auch dann, wenn sie während eines Lieferverzuges eintreten. Wir werden uns auf die vorgenannten Umstände jedoch nur berufen, wenn der Kunde von ihrem Eintritt unverzüglich benachrichtigt wurde.
3. Wir sind zur Teillieferung und Teilleistung berechtigt. Diese gelten jeweils als selbständige Lieferungen bzw. Leistungen und sind auf Anforderung gesondert zu vergüten. Wird die Bezahlung einer Teillieferung oder Teilleistung unberechtigt verzögert, sind wir berechtigt, die weitere Lieferung oder Leistung auszusetzen.
4. Lieferverzug tritt bei Überschreiten der Lieferfrist bei uns erst dann ein, wenn eine nach Ablauf der Lieferzeit durch den Kunden gesetzte angemessene Nachfrist verstrichen ist, es sei denn, dass ausdrücklich ein Fixgeschäft vereinbart war. Im übrigen gelten die Bestimmungen des § 326 BGB mit der Einschränkung, dass der Kunde nur berechtigt ist vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausgeschlossen, sofern der Verzug nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch uns beruht.
§ 5 Rücksendungen
Sofern es sich nicht um einen Defekt handelt, sind Rücknahmen grundsätzlich nur innerhalb von 14 Tagen originalverpackt möglich. Artikel, die wir extra für Sie beschafft haben (Besorger-Artikel), werden nicht zurückgenommen. Im Ausnahmefall ist eine Rücknahme von Besorger-Artikeln gegen eine individuell festgelegte Bearbeitungsgebühr möglich. Dazu muss der Kunde vor der Rücksendung mit uns Rücksprache halten.
§ 6 Mängelrüge, Gewährleistung
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort nach Ablieferung eingehend auf Mängel, Warenart und Menge hin zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Eintreffen der Ware schriftlich oder per Telefax zu rügen. Etwaig verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdecken in gleicher Weise zu rügen. Die Verletzung entsprechender Verpflichtungen durch Kaufleute führt bei diesen zum Verlust der Gewährleistungsrechte.
2. Im Falle einer berechtigten und rechtzeitigen Mängelrüge beschränkt sich das Recht des Kunden nach unserer Wahl auf einen Nachlieferungs- oder Nachbesserungsanspruch. Lehnen wir die Nachlieferung oder Nachbesserung ab oder schlagen zwei Nachlieferungs- oder Nachbesserungsversuche binnen angemessener Frist fehl, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Zur Vornahme der Nachlieferung oder Nachbesserung hat der Kunde uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit unentgeltlich zu gewähren und im Rahmen des Zumutbaren auch notwendig werdende Hilfskräfte und Vorrichtungen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
3. Gewährleistungsansprüche des Kunden entfallen, wenn dieser ohne unsere schriftliche Zustimmung selbst oder durch Dritte unsachgemäße bzw. nicht fachgerechte Reparaturen oder Änderungen an der gelieferten Ware vornimmt, soweit nicht ein Zusammenhang zwischen diesen Maßnahmen und dem gerügten Mangel ausgeschlossen ist.
4. Garantieleistungen des Herstellers, die nach dessen besonderen Garantiebedingungen über die gesetzlichen Gewährleistungen hinaus zugesagt sind, werden durch uns lediglich vermittelt. Dabei entstehende Kosten sind uns zu vergüten.
§ 7 Schadensersatz
1. Schadensersatzansprüche des Kunden gleich welcher Art und auf welchem Rechtsgrund beruhend - ausnehmlich solcher wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit - sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruht oder durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde oder auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns beruht.
2. In Fällen einer Verantwortlichkeit aus Produkthaftung sind etwaige Regressansprüche anderer Verpflichteter gegen uns nach § 5 Produkthaftungsgesetz oder §§ 840, 426 BGB ausgeschlossen.
§ 8 Aufstellung und Montage
1. Soweit der Kaufgegenstand aufzustellen oder zu montieren ist, hat der Kunde auf seine Kosten nach unseren Richtlinien die Räumlichkeiten zur Montage vorzubereiten und dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen Stromanschlüsse und technischen Einrichtungen vorhanden sind.
2. Bei durch uns nicht zu vertretender Verzögerung der Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme hat der Kunde die Kosten für die Wartezeit und weitere erforderliche Anfahrten unseres Personals in angemessenem Umfang zu tragen.
§ 9 Zahlung und Zahlungsverzug
1. Soweit nicht anders vereinbart, gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen netto Kasse.
2. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz (bei Verbraucherkauf 5%) ab Verzugseintritt zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für nach Verzugseintritt durch uns erfolgende Mahnungen ist jeweils eine Mahngebühr in Höhe von EUR 5,00 zu entrichten.
3. Ohne Rücksicht auf die vereinbarte Zahlungsweise können wir Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für unsere Forderungen verlangen, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtern oder sich begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Kunden ergeben u. a. aufgrund Auskunfterteilung durch eine Auskunftei, Bank oder Kreditversicherung über die Vermögensverhältnisse des Kunden. Verweigert der Kunde die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, alle weiteren Lieferungen einzustellen und Ersatz der bisher gemachten Aufwendungen zu verlangen. Darüber hinaus sind wir bei Vorliegen der in vorstehendem Satz 1 genannten Umstände berechtigt, ein etwaig gewährtes Zahlungsziel für bereits gelieferte Waren zu widerrufen.
4. Der Kunde ist nur zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts uns gegenüber befugt, wenn entsprechende Rechte unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 10 Transport und Gefahrübergang
1. Jeglicher Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Wenn nicht anders vereinbart, Lieferung frei Haus ab 50,00 EUR Netto-Auftragswert, sonst zzgl. 5,00 EUR Versandgebühr. Mangels anderweitiger Vereinbarungen bestimmen wir das Transportmittel und den Transportweg ohne für die Wahl der schnellsten oder billigsten Möglichkeit verantwortlich zu sein. Soweit wir weder aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung oder verwendeter Handelsklauseln zum Abschluss von Versicherungen verpflichtet sind oder letztere nicht unterhalten, erfolgt die Versendung der Ware grundsätzlich unversichert. Der Gefahrübergang auf den Kunden erfolgt stets mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder ersten Frachtführer. Dies gilt insbesondere auch bei der Klausel "freier Bestimmungsort".
2. Bei Beschädigung oder Verlust der Ware auf dem Transport hat der Kunde bei dem Beförderer unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen und uns umgehend zu unterrichten.
3. Transport- und alle sonstigen Verpackungen werden auf Wunsch des Kunden kostenlos durch uns zurückgenommen.
§ 11 Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte
1. Durch uns gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender und bedingter Forderungen aus unserer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden einschließlich aller Nebenforderungen, unser Eigentum.
2. Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Ware berechtigt und der Kunde auf unser Verlangen hin zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Ware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
3. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen um insgesamt mehr als 20 %, so verpflichten wir uns, auf Verlangen des Kunden Sicherheiten in dem übersteigenden Wert an ihn zurück zu übertragen.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Verpflichtungen.
2. Im Verhältnis zu Kaufleuten ist Gerichtsstand für alle sich aus der Vertragsbeziehung mit uns ergebenden Streitigkeiten Hannover. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen. Wir sind nach unserer Wahl auch berechtigt, den Kunden an dessen Sitz gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
§ 13 Datenspeicherung
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine für die Vertragserfüllung relevanten Daten, insbesondere seine Kundendaten, bei uns gespeichert werden (§ 28 Bundesdatenschutzgesetz). Ferner ist der Kunde damit einverstanden, dass Daten über sein Zahlungsverhalten oder aufgrund nicht vertragsmäßiger Abwicklung (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzugs, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) an creditreform gemeldet werden. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der C. Osswald GmbH & Co. KG, eines Vertragspartners der creditreform oder der Allgemeinheit erforderlich ist und die schutzwürdigen Belange des Kunden dadurch nicht beeinträchtigt werden (§ 29 Bundesdatenschutzgesetz). Auf unserer Homepage unter www.osswald-buero.de finden Sie unsere Datenschutzerklärung und das Verfahrensverzeichnis.
§ 14 Schlussbestimmungen
1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung tritt an ihre Stelle eine ihren wirtschaftlichem Gehalt möglichst nahekommende wirksame Regelung. Entsprechendes gilt sinngemäß für das Vorhandensein einer vertraglichen Lücke.
Stand: Oktober 2009